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Häufige Fragen & Downloads
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Für Auftraggeber
In welcher Region ist die JAGDFELD RE Living GmbH derzeit tätig?
Wir betreuen Immobilien in den Regionen Köln, Aachen, Düren, Berlin, Hamburg, Hannover sowie im Rhein-Main-Gebiet.
Betreuen Sie nur Wohnimmobilien?
Nein, wir managen sowohl reine Wohnanlagen, als auch gemischt genutzte Objekte. Weiterhin betreut die JAGDFELD RE Management GmbH aus unserem Firmenverbund auch ganzheitlich Gewerbe- Büro- und Hotelimmobilien.
Übernehmen Sie auch das technische Immobilienmanagement?
Ja, über die JAGDFELD RE Technical Services GmbH, die ebenfalls zu unserem Firmenverbund gehört, ist es uns möglich, Ihre Immobilie auch umfangreich technisch zu betreuen. So können wir Sie auch bei größeren Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen umfassend beraten und unterstützend begleiten oder auch die komplette Architektenleistung übernehmen.
Verfügen Sie über eine Haftpflichtversicherung?
Selbstverständlich verfügen wir über eine Haftpflichtversicherung, die die Haftung der uns anvertrauten Geldmittel sowie die Haftung für die Ausübung unser Tätigkeit abdeckt.
Sind Sie Mitglied eines Fachverbandes?
Ja, wir sind Mitglied im Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. (VNWI) und unterliegen somit der Berufsordnung des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. Die Berufsordnung wurde seitens des Verbandes erfolgreich als verbindliches Qualitätskriterium für die Arbeit von Immobilienverwaltern etabliert und gibt Ihnen Gewissheit, dass Sie die Betreuung Ihres Eigentums in die richtigen Hände geben.
Wie erhalte ich ein konkretes Angebot?
Bitte rufen Sie uns an , damit wir die notwendigen Eckdaten mit Ihnen besprechen können, um Ihnen dann im Anschluss ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können. Unsere Verwaltervergütung richtet sich nach den zu berücksichtigenden objektspezifischen Gegebenheiten (z.B. Anzahl von Wohneinheiten, Garagenstellplätzen, etc.).
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Für Mieter und Eigentümer
Wie erreiche ich den Hausmeister, und wie sind die Sprechzeiten in den Hausmeisterbüros?
Sie erreichen uns immer innerhalb der üblichen Bürozeiten, wir kümmern uns dann umgehend um die Lösung Ihres Problems. Bei einem „echten Notfall“ wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei / Notruf 110 oder die Feuerwehr / den Rettungsdienst 112. Sind wir nicht zu erreichen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Hausmeister. Ist auch dieser nicht erreichbar, so entnehmen Sie bitte die Rufnummern der Stördienste (z.B. bei Heizungs- oder Stromausfall, Rohrverstopfungen, Wasserrohrbrüchen etc.) den Aushängen in den Treppenhäusern.
Gibt es für das Haus, in dem ich wohne einen Energieausweis?
Ja, bei Interesse stellen wir Ihnen diesen gerne kostenfrei per E-Mail zur Verfügung.
Kann ich von ihnen Versammlungsprotokolle, Teilungserklärung, Grundrisse oder auch Wohnflächenberechnungen bekommen?
Sofern Sie Wohnungseigentümer sind, erhalten Sie gegen Kostenerstattung gerne Kopien der o. g. Dokumente für Ihre Unterlagen.
Kann ich Abrechnungsunterlagen von Hausgeld- oder Betriebskostenabrechnungen einsehen?
Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie in unseren Büroräumen Einsicht nehmen in Belege und Unterlagen der Abrechnung. Teilweise bieten wir auch eine Vororteinsichtnahme an.
Wo finde ich die Hausordnung?
Bei Mietern ist die Hausordnung in aller Regel Bestandteil des Mietvertrages, bei Wohnungseigentümern ist sie Bestandteil der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung.
Woher erhalte ich Information zur Müllbeseitigung?
Sprechen Sie Ihren Hausmeister an, der Sie immer über die örtlichen Gegebenheiten aufklären kann und Ihnen darüber hinaus meist auch Informationsmaterial zur Verfügung stellen kann. Oder schauen Sie auf der Homepage der Gemeinde/ Stadt Ihres Wohnortes vorbei. Dort können Sie oftmals den Jahreskalender einsehen und gleich ausdrucken und werden über die Handhabung der Entsorgung von Sperrmüll oder Sondermüll informiert.
Wo kann ich einen Schlüssel für meine Wohnung nachmachen lassen?
Handelt es sich um eine zentrale Schließanlage, können Schlüssel- und Schlossnachbestellungen schriftlich, über den Hausmeister vor Ort oder den Verwalter unter Angabe der auf dem Schlüssel befindlichen Bezeichnung getätigt werden.
Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?
Bei Mietverträgen über Wohnraum die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 573 c BGB „Fristen der ordentlichen Kündigung“. Die Kündigungsfrist im Mietrecht beträgt daher in der Regel mindestens knapp drei Monate. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats vorliegen.
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Für Mietinteressenten
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Wohnung zu bekommen?
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor einer möglichen Anmietung einer Wohnung von Ihnen zunächst einige persönliche Daten und Dokumente (s. „Welche Dokumente sind für die Prüfung der Vermietung einer Wohnung an mich erforderlich?“) benötigen. Auch möchten wir Sie gerne kennenlernen. Es ist daher unser Wunsch, dass Mietinteressenten die Wohnung vor Ort persönlich besichtigen.
Benötige ich für die Anmietung einer Wohnung auch einen Wohnberechtigungsschein?
Bei einigen der von uns verwalteten Objekte wird kein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der überwiegende Anteil der Wohnungen kann aber nur dann an Sie vermietet werden, wenn Sie über einen Wohnberechtigungsschein der entsprechenden Gemeinde verfügen. Wie dies in den einzelnen Objekten geregelt ist, können Sie hier erfahren.
Welche Dokumente sind für die Prüfung der Vermietung einer Wohnung an mich erforderlich?
Vor einer möglichen Anmietung benötigen wir zunächst einige Daten von Ihnen, die wir selbstverständlich vertraulich und ausschließlich zur Prüfung der Anmietung verwenden. Im Falle der Vermietung behalten wir die Unterlagen für Ihre Mieterakte, ansonsten reichen wir Ihnen diese gerne zurück. Welche Angaben und Unterlagen wir benötigen, können Sie zusammengefasst der Checkliste entnehmen. Im Einzelnen sind dies eine komplettierte Mieterselbstauskunft, Kopie von Personalausweis/Pass der einziehenden Personen, Schufa-Eigenauskunft (Vordrucke siehe Schufa), einen Nachweis über die letzten drei Gehälter bzw. einen Rentenbescheid oder die Arbeitslosenbescheinigung bzw. den letzten Bewilligungsbescheid des Jobcenters sowie eine „Vorvermieterbescheinigung“.
Muss ich im Falle der Anmietung eine Provision bezahlen?
Nein. Die Vermietungen erfolgen ohne Maklertätigkeit und provisionsfrei.
Gibt es Energieausweise für die Mietobjekte?
Selbstverständlich gibt es für jede der von uns verwalteten Wohnobjekte einen Energieausweis. Bei berechtigtem Interesse stellen wir Ihnen diesen gerne kostenfrei per E-Mail zur Verfügung.
Wer sind die Ansprechpartner, und wo kann ich mich bewerben?
Sie können sich gerne telefonisch bei uns melden, und wir erläutern Ihnen die objektspezifischen Besonderheiten, oder Sie sprechen vor Ort in den Hausmeisterbüros vor und können sich direkt ein Bild von der Liegenschaft machen. Die Kontaktdaten unserer Objektmanager/innen finden Sie hier und die unserer Hausmeister hier.
Vermieten Sie neben den Wohnungen auch Stellplätze?
Ja, bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir können dann die Verfügbarkeit in dem von Ihnen gewünschten Objekt prüfen und Ihnen die Anmietkonditionen benennen.